Papst Johannes XXII. erlaubt auf deren Bitten der Gräfin Loretta von Sp., mit der gebotenen Ehrfurcht einen tragbaren Altar mit sich zu führen und an angemessenen Orten durch einen geeigneten Priester die Messe und andere Gottesdienste für sich, ihre Kinder und ihr Gesinde feiern zu lassen.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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