Bischof Ludolf von Münster bekundet, daß Hermann von Scelleren mit Zustimmung seiner Frau den Zehnten Epenbocholte in die Hände des Grafen von Tecklenburg (Tekeneburg), von dem er ihn zu Lehen hatte, aufgetragen habe. Der Graf habe auf den Zehnten zugunsten des Bischofs verzichtet. Der Bischof überträgt das Eigentumsrecht am Zehnten dem Kloster in Lippramsdorf (Ramesthorpe), das den Zehnten von Hermann gekauft hatte. Vom Zehnten wird mit Ausnahme des schmalen Zehnten eine jährliche Zehntlöse entrichtet, wie es üblich ist. Von der Entrichtung der Zehntlöse ist auch der Hof bei Coesfeld ausgenommen, der Vogelsang (Vugel-) genannt wird. Dort wird in einem kleinen Haus, das dem Hof benachbart ist, der Gabenzehnten (manipulus) mit dem schmalen Zehnten eingesammelt.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view