Herzog Wilhelm von Jülich-Berg überträgt dem Kreuzbrüder-Konvent zu Düsseldorf anstatt der dem letzteren von seinen Eltern auf Stadt und Bürgerschaft Düsseldorf angewiesenen Erbrente von jährlich 50 Gulden, auf welche der Konvent hiermit verzichtet, eine gleiche Rente aus dem Zoll zu Düsseldorf mit der Weisung an den Zöllner Reinhard vin Hammerstein, dieselbe pünktlich zur Christmesse zu bezahlen; bei versäumter Zahlung ist der Konvent befugt, sich an die Stadt Düsseldorf zu halten. Gegeven in unser Stat Duysseldorp in den Jairen onss heren Dusent vierhundert noijn ind achtzich up dat heilge hoechtzyt Ephijphanie domini. Original mit dem Siegel des Herzogs und 2 Kopien (18. Jahrhundert) auf Papier. Sehr beschädigte Urkunde mit Löchern.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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