Laux Rigell, B. zu Göppingen, wegen Bruch von Treu und Eid gef., aber ausgebrochen und für einige Zeit außer Landes gegangen, wird gnadenhalber wieder zu Weib und Kindern nach Göppingen gelassen, verspricht, sich als ein getreuer Untertan zu erweisen, keiner Empörung mehr anzuhängen, ihm zur Kenntnis gelangende derartige Anschläge in Zukunft der Obrigkeit anzuzeigen, offene Zechen und Gesellschaften zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt abzuliefern, keine andere Wehr zu tragen als ein Brotmesser, stellt einen Bürgen und schwört U. - Bürge mit 50 fl: Michel Scholl d.A., Stiefvater des Täters und B. zu Göppingen. Scharfe Sanktion: Bei Übertretung soll der Täter ohne weiteres wegen der alten und neuen Misshandlung vom Nachrichter hingerichtet werden.