Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet in Streitigkeiten zwischen Hans Zinck (Zincken) und Peter Schuch, beide zu Musbach (Mußpach), bei denen Peter ein Arm verwundet (zurschlagen) ist, einen gütlichen Vertrag seines Hofgerichts: Hans muss Peter 26 Gulden bezahlen, nämlich 5 Gulden binnen 14 Tagen und 5 Gulden an St. Jakob [= 25.7.], dann zu St. Johannes 1506 [= 24.6.1506] 10 Gulden und ein Jahr später 6 Gulden. Sollte er säumig werden, ist er als Strafbuße die doppelte Summe schuldig. Damit sind beide Parteien geschlichtet.