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Klage auf Bezahlung einer Schuldforderung von 8315 rhein. Gulden zuzüglich Zinsen, da die Kläger durch den letzten großen Brand in der Judengasse zu Frankfurt in große Not geraten sind. Hintergrund des Prozesses ist, daß die Gebrüder von Bicken ihrem Schwager Philipp Ernst von Nitzen, braunschweigisch-lüneburgischem Rittmeister und Gatten der Antonetta Philippina von Bicken, insgesamt 10315 Gulden, davon 6500 rhein. Gulden, an Dotal- und Aussteuergeldern und 2543 Rtlr. an Kosten bzgl. der kaiserl. Exekutionskommission in Sachen Klingspor ./. von Bicken, schuldeten. Sie nahmen für ihre Schulden eine Hypothek auf ihre 19 Zehnten zu Siegen auf. Ihr anderer Schwager Johann Martin Ludwig von Schleifras (Schleiffraß), fuldischer Oberjägermeister, sollte 1709 dem Rittmeister von Nitzen 8315 rhein. Gulden auszahlen. Als sich die Auszahlung der 8315 Gulden verzögerte und von Nitzen dringend Geld benötigte, nahm er diese Summe als Kredit bei den Klägern gegen Zession sämtlicher Obligationen auf. Die Gebrüder von Bicken verkauften inzwischen ihr Gut Hainchen zu Siegen (Stadt Siegen) für 12000 Gulden an den Fürsten von Nassau-Siegen oder an die Mitbeklagten, wie die Kläger vermuten. Die Kläger beantragen bis zur Tilgung ihrer Schuldforderung, den Verkaufserlös zu beschlagnahmen. Das RKG verurteilte am 17. März 1712 die Gebrüder von Bicken zur Bezahlung der 8315 rhein. Gulden zuzüglich Zinsen. Mit Urteil vom 16. April 1714 beauftragt das RKG die ausschreibenden Fürsten des Westfälischen Kreises, das Urteil auch gegen den Vizekanzler von Cochenheim als derzeitigen Eigentümer und Inhaber des Guts Hain zu vollstrecken.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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