König Ruprecht genehmigt der Stadt [Groß-]Umstadt, auf Bitten seines Neffen Ulrich V. von Hanau und dessen treuer Dienste wegen sowie auf Bitten der dortigen Bürgermeister und Gemeinde, jeden Dienstag einen Wochenmarkt zu halten. Marktbesucher stehen im Schirm und Geleit des Reiches. Der Aussteller weist alle Reichsstände und Untertanen zur Vermeidung schwerer Ungnade an, die Stadt darin nicht zu beeinträchtigen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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