Hans Herrens zu Husum urkundet, dass von den Vorstehern des Gasthauses St. Jürgen, Matz Nommensen, Wunneke Syverdes, Evert Johansen und Symen Olde, ihm und seiner Frau gegen Zahlung von 300 Mark lübsch freie Wohnung und täglicher Unterhalt im Gasthaus gewährt worden ist und dass seine sowie seiner Frau Habe nach ihrer beiden Tode dem Gasthaus zufallen soll. Mitsiegler: Cordt Ertman und Cort Dose. d.d. 1549 des sonnavendes vor Martini.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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