Dietrich von Galen zu Bisping, Sohn Dietrichs, macht bekannt, daß Abt Konrad ihn zu Dienstmannsrecht mit den Gütern Lienkamp (Lin-), Honfeld in den Kirchspielen Amecke (Ameke) und Werne sowie mit Galens Hof zu Herbern samt allem Zubehör belehnt hat, mit denen zu Zeiten des Abts Heinrich Duden Dr. Johann Droste belehnt war zum Nutzen Dietrichs und seiner Brüder. Er hat gehuldigt. Anwesend waren Dr. iur. Johann zum Putz und der Richter zu Orsoy Paulus Wintgen. - Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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