Klaus von Dettelbach bekennt: Der Abt des Klosters St. Stephan in Würzburg Konrad [Herloch] hat ihm und seinem Bruder Andreas laut seiner hier im Wortlaut inserierten Urkunde vom selben Tag einen Garten in Dettelbach übereignet. Diese Übereignung erfolgte mit Zustimmung des Fabian Kerner als Beständner der halben Hufe in Dettelbach, die Dachsbachin genannt wird und zu der der Garten bisher gehört hat. Der Garten soll im Besitz der Brüder und ihrer leiblichen Erben bleiben. Sind einmal keine leiblichen Erben mehr vorhanden, dann wird er zum Zinslehen des Klosters St. Stephan. Seine Besitzer sollen dann jedes Jahr 1 Pfennig an das Kloster zum Zeichen der Anerkennung von dessen Obereigentum entrichten. Außerdem ist in Veränderungsfällen 1 Gulden als Handlohn zu bezahlen. Wenn die Inhaber des Gartens diesen verkaufen wollen, genießen die Beständner der halben Hufe ein Vorkaufsrecht. Klaus von Dettelbach verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Bestimmungen und verzichtet auf jegliche Einrede dagegen. Der geben ist auf manntag nach dem sonntag Judica 1506. Aussteller: Klaus von Dettelbach. Empfänger: Kloster St. Stephan