Papst Paul V. bestätigt den Mönch Hieronymus Feury (Feurig) von St. Emmeram als Koadjutor und im Fall einer Vakanz oder des Ablebens des jetzigen Abts Hieronymus als künftigen Abt von St. Emmeram. Etwaige Kirchenstrafen sollen der Ausübung des Koadjutorenamts nicht im Wege stehen. S=A