Annahme und Einführung der neuen Kirchenagende und Liturgie in den Kirchen der Haupt- und Residenzstadt Berlin, desgl. der dagegen von dem Magistrat hinsichtlich seiner Patronatskirchen gemachte Widerspruch und die von demselben bei dem Königlichen Kammergericht gegen den Konsistorialfiskus wegen vermeintlicher Beschränkung seines Patronatsrechts durch Versagung der Bestätigung zweier von ihm gewählter Prediger, welche die neue Agende nicht annehmen wollen, angestellte Klage, sowie das gegen die intus genannten 12 Prediger, welche sich gegen die Agende erklärt haben, wegen begangener Ungebührnisse eingeleitete Verfahren, Bd. 3