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Hadmar von Laber (1) bekennt, dass Erzbischof Pilgrim [II.] von Salzburg ihm die Veste und Pflege zu Tyttmaning (2) überlassen hat und verspricht, die Pflege ordnungsgemäß zu verwalten und die Rechte der Grafschaft Tittmoning zu wahren. Er verpflichtet sich, zehn mit Spießen bewaffnete Gesellen mit gutem Leumund für den Kriegsfall bereit zu halten und erhält dafür über die normale Burghut hinaus weitere 100 Pfund Pfennige. Die Pflege ist jederzeit kündbar. Schäden, die ihm in Diensten der Salzburger Kirche entstehen, soll er vor dem erzbischöflichen Rat geltend machen, der mehrheitlich eine Entscheidung über seine Ansprüche trifft. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S: Laber, Hadmar von

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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