Heinrich Badendich, Amtschreiber, Sandmänner, Bonden, Lansten und gemeine Einwohner der Südergoesharde stellen dem gottorfischen Hofmeister Lüder Dessin, erbgesessen auf Dassow und Süderholz eine Dingswinde aus über ein Los Bondenhölzung in Westerohrstedter Seermark, zwischen Peter Hansen, Lorenz Johansen und Vedder Thomsen auf der Süder- und Thomas Clausen, Hans Jürgensen und Peter Carstens auf der Norderseite gelegen, worin die Gläubiger des verstorbenen Hans Petersen zu Westerohrstedt, Hans Hinrich zu Olderup, die Erben des verstorbenen Heinrich Wiehen und Johann Petersen zu Husum, Peter Jensen zu Osterhusum, Johann Feddersen zu Osterohrstedt, Lorenz Nickelsen zu Norstedt, Peter Tortzen zu Janneby und Jens Clausen zu Ostenfeld, eingewichen worden sind und wofür ihnen Lüder Dassin 286 Mark Lübsch bezahlt hat, nach Inhalt des Kaufbriefes vom 2. Oktober 1648. Hardes- und Windesleute: Johann Feddersen, Ketel Petersen, Jon Matzen, Peter Thomsen, Thomas Jenß, Hans Arvast, Peter Thomsen zu Mildstedt und Lorenz Hansen. Gegeben und geschehen ufm Allemanß gehegedem Dinge, den 16. Martinii anno usw. (1649).
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Heinrich Badendich, Amtschreiber, Sandmänner, Bonden, Lansten und gemeine Einwohner der Südergoesharde stellen dem gottorfischen Hofmeister Lüder Dessin, erbgesessen auf Dassow und Süderholz eine Dingswinde aus über ein Los Bondenhölzung in Westerohrstedter Seermark, zwischen Peter Hansen, Lorenz Johansen und Vedder Thomsen auf der Süder- und Thomas Clausen, Hans Jürgensen und Peter Carstens auf der Norderseite gelegen, worin die Gläubiger des verstorbenen Hans Petersen zu Westerohrstedt, Hans Hinrich zu Olderup, die Erben des verstorbenen Heinrich Wiehen und Johann Petersen zu Husum, Peter Jensen zu Osterhusum, Johann Feddersen zu Osterohrstedt, Lorenz Nickelsen zu Norstedt, Peter Tortzen zu Janneby und Jens Clausen zu Ostenfeld, eingewichen worden sind und wofür ihnen Lüder Dassin 286 Mark Lübsch bezahlt hat, nach Inhalt des Kaufbriefes vom 2. Oktober 1648. Hardes- und Windesleute: Johann Feddersen, Ketel Petersen, Jon Matzen, Peter Thomsen, Thomas Jenß, Hans Arvast, Peter Thomsen zu Mildstedt und Lorenz Hansen. Gegeben und geschehen ufm Allemanß gehegedem Dinge, den 16. Martinii anno usw. (1649).
LASH, Urk.-Abt. 7 Nr. 492
Urk.-Abt. 7 Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorf 1544-1713: Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorf 1544-1713
Urk.-Abt. 7 Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorf 1544-1713: Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorf 1544-1713 >> 1 Urkunden
1649
Enthält: Ausfertigung, Pergament, hochdeutsch, Unterschriften und Siegel des Amtschreibers und der Sandt- und Windesleudte Johann Feddersen und Ketel Petersen, Unterschrift des Hardesvogts (-Schreibers?) Franz von der Lieth
Verzeichnung
1649 März 16
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 13:03 MEZ