Groß-Gerau: Henrich aus Babenhausen (-hußen) und seine Frau Margarethe haben ihren Teil und ihr Recht am Nutzen (besserunge) der Äcker, Büsche und Beholzung in Stockheim (Stuckheyme) vor der Kratzenau Drutgins Liphartchen (Lyppartgin), Adam Spieß und Peter 'Lutterwyne' dem Jungen laut Inhalt eines Bestandsbriefs auf 20 Jahre erblich verkauft (erblichenn zu kauff gegebenn). Dieser Kaufist mit Wissen und Willen von Peter 'Lutterwin' des Alten, seiner Söhne Peter und Henn und Jakob, Sohn des + Jakob Schuchmann erfolgt. Die Kaufsumme betrug für jeden Morgen Acker oder Hecke 8 Goldgulden, für die insges. 32 Morgen 256 Goldgulden, wovon die Aussteller den Käufern 6 Gulden nachgelassen haben. Die gen. Eheleute sollen ihr Lebtag 4 Malter Korn, 5 Malter Hafer, 16 Schilling Heller und 1 Kapaun erhalten, die ihnen die Käufer auf ihre Kosten nach Hain oder Darmstadt liefern sollen. Die Käufer sollen auch dem jeweiligen 'fruwehern' in Hain jährlich 5 Achtel Korn weniger 1 Simmer geben, so wie der + Gerhard Lyste die Güter gemäß einem von dem Notar Johann 'Garthuß' gen. Gise beglaubigten Bestandsbrief innehatte. Von den verbleibenden 250 Goldgulden sollen die Käufer am kommenden St. Martinstag [Nov. 11] 50 Goldgulden und von der Restsumme von 200 Gulden jedes Jahr am gleichen Tag 10 Gulden Zins bezahlen und nach Hain oder Darmstadt liefern. Die Käufer oder ihre Erben können von den gen. 10 Gulden Zinsen 2 1/2 Gulden ablösen, wenn sie den Ausstellern an St. Martinstag 50 Gulden bezahlen, ihnen dies aber 1/4 Jahr vorher ankündigen. Die erste dieser Zahlungen soll an St. Martinstag 1497 erfolgen. Die Verkäufer haben die Käufer vor und gemäß dem Recht des Gerichts Nauheim (Nuweheym) in die Güter eingesetzt.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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