Christoph von Hörde zu Störmede und Eringerfeld macht als Vormund der Kinder seines Schwagers Bernhard von Heiden im Broich und zu Busch bekannt, daß nach dem Tod seines Schwagers und dessen Frau Guede von Fürstenberg der Abt jetzt die Brüder Bernhard und Caspar Wenemar von Heiden mit je einer Hand behandigt hat mit der Stollenhove in Lünern und Sidinghausen, die beide dem Sattelhof Altendorf unterstehen. Sie werden jährlich am 11. November die übliche Pacht entsprechend den Registern der Abtei entrichten. Wenn eine neue Hand gewonnen wird, sind von der Stollenhove vier, von Sidinghausen zwei Mark zu entrichten. Christoph hat von dem Bürgermeister zu Hattingen Konrad Merkern siegeln und von dem Verwalter des Hauses im Broich Bernhard Heiden unterschreiben lassen.