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Kläger: Paul Tesmar, Domherr zu Hamburg, dann inhaftiert in Bremervörde (Beklagter).- Beklagter: Veit Winsheim und das Domkapitel zu Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis (primae), nunc (1616, 1626 et 1628) citationis ad reassumendum; Ablehnung der Tortur und des Kalumnieneids, Schadensersatzforderungen und Herausgabe von Abrechnungsbüchern in einer Vor- und Widerklage und einem Kriminalprozess um die Tätigkeit des Klägers als Structurarius und Rittmeister des Domkapitels, um die Räumung, Verwaltung und Instandsetzung u.a. eines Hauses in der Schmiedestraße, um den Verkauf von Dörfern, um die Rückgabe veruntreuter Wertgegenstände und die Bezahlung von Schuldfoderungen sowie um Beleidigungen und Tätlichkeiten; Hinweis des Klägers, dass er das Abrechnungsamt an Henning Hinsch übergeben habe

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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