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Hessen-Darmstadt gegen Frh. von Gemmingen zu Treschklingen wegen des Lehens Michelfeld (Druckschriften); Hessen-Hanau gegen Ingelheim wegen des Dorfes Holtzhausen (Druckschriften)
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Hessen-Darmstadt gegen Frh. von Gemmingen zu Treschklingen wegen des Lehens Michelfeld (Druckschriften); Hessen-Hanau gegen Ingelheim wegen des Dorfes Holtzhausen (Druckschriften)
Enthaeltvermerke: darin: Deduktion 1346 "Dictatum Regenspurg, den Septembris 1759 per Chur-Sachsen. Inhaesiv-Schreiben an Ihro Römisch Kayserliche Majestät vom Corpore Evangelicorum de Dato 5. Septembris 1759. Die bekannte Holtzhausische Sache betreffend. Nebst Beylagen."; Deduktion 1336 "Dictatum Regenspurg den 26. Augusti 1746 per Chur-Sachsen. Anderweites Schreiben vom Corpore Evangelicorum an Ihro Churfürstliche Gnaden zu Trier sub dato 20. Julii 1746 in der bekandten Holtzhausischen Sache abgelassen."; Deduktion 1337 "Entdeckte Partheylichkeit der so genannten ohnpartheyischen Prüfung in der Holtzhauser Sache."; Deduktion 1338 "Schreiben an Ihro Römische Kayserliche Majestät vom Corpore Evangelicorum de dato 20. Julii 1746 die bekannte Holtzhausische Sache betreffende."; Deduktion 1339 "Schreiben eine Hochlöbliche allgemeine Reichs-Versammlung in Sachen Ihro Hochfürstliche Durchleucht Herren Landgrafen Wilhelms zu Hessen-Cassel, als regierenden Grafen zu Hanau, contra Herrn Johann Philipp Grafen von Ingelheim den Flecken Holtzhausen betreffend. Mit zwey Beylagen Lit. A. et B."; Deduktion 1340 "Gründliche Abfertigung derer von Seiten des Herrn Grafen von Ingelheim über das Conclusum Corporis Evangelicorum de 7. Martii 1743 gemachten Anmerckungen den Flecken Holtzhausen betreffend."; Deduktion 1341 "Pro Memoria Bezug nehmend auf das Schreiben des Statthalters zu Hessen-Cassel, qua Graf zu Hanau, sub dato Hessen-Cassel den 18ten Junii 1746 an die Reichs-Versammlung betrifft die Holtzhauser-Sache."; Deduktion 1345 "Dictatum Regenspurg den September 1759 per Chur-Sachsen. Ferneres Inhaesiv-Schreiben vom Corpore Evangelicorum an Seine Churfürstliche Durchlaucht zu Pfalz sub dato 5. September 1759 in der bekannten Holzhausischen Sache abgelassen."
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.