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Der Notar Alexander Hugl von Calw vidimiert auf Bitten der Gemeinde Malsch und mit Billigung des Abts von Herrenalb einen Auszug aus dem Vertrag vom 29. September 1423 über das Eckerichrecht der Gemeinde Malsch.
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Der Notar Alexander Hugl von Calw vidimiert auf Bitten der Gemeinde Malsch und mit Billigung des Abts von Herrenalb einen Auszug aus dem Vertrag vom 29. September 1423 über das Eckerichrecht der Gemeinde Malsch.