In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
5 Rollen mit Namen der Dürener Häuser und ihrer Besitzer, 17. und 18. Jahrhundert; nach Straßen und Tirmtern geordnet
Enthält: Zur Numerierung der Häuser seit 1792 Am 14. Januar 1792 beschloss der Dürener Stadtrat, die Häuser in der Stadt durchgehend zu numerieren (Geuenich, Straßennamen, S. 19, Protokollauszug abgedruckt). Dass dieses Numerierung 1792 auch tatsächlich erfolgt ist, beweist der sog. Personalnachweis für die Jahre 1792 und 1793 (A 3, Bd. 4, beide Jahre in diesem Band). Für beide Jahre ist darin (1792: fol. 25 r.; 1793: fol. 22 v.) nur jeweils ein einziges Haus, nämlich "479 lediges hauß" (1792), "n° 479 lediges hauß" (1793) mit einer Nummer angegeben. Da aber die Nachbarn links und rechts zu den Häusern genannt sind, lässt sich aus dem Vergleich mit den Steuerlisten und Bevölkerungstabellen der Französischen Zeit (Bestand Französische Zeit, Abt. D; Tür- und Fenstersteuerliste von 1799 bei den Personalnachweisen) ersehen: Die Numerierung von 1792 ist bis mindestens September / Oktober 1805 (vendémiaire l'an XIV. Französische Zeit, D9) unverändert beibehalten worden. Ob die französische Verordnung über die Numerierung der Häuser vom 11.1.1805 in Düren eingeführt wurde (Geuenich, Straßennamen, S. 20), bleibt noch festzustellen; desgleichen, ob die Numerierung der Häuser während des 19. Jahrhunderts diejenige von 1792 war. Die von Geuenich tirmpterweise auf Rollen verzeichneten Inhaber der Häuser sind darin unter der 1792 eingeführten Numerierung aufgeführt. Die undatierte französische Katasterkarte von ca. 1809/1812 enthält Parzellennummern, die mit den Hausnummern nicht identisch sind.