Eberhard von Gemmingen zu Bürg bekundet, dass er Friedrich von und zu Mentzingen einen jährlich zu Martini [= 11. November] nach Menzingen fälligen Zins in Höhe von 50 Gulden Silber (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer), versichert auf dem Zins- und Gültbrief, der dem Aussteller in der Teilung mit seinen Brüdern Reinhard und Hans Walter zugefallen ist - ausgestellt am 11. November 1573 (Martini) durch den kurmainzischen Amtmann Wilderich von Walderdorff über 1000 Gulden Kapital und 50 Gulden Zins -, um 1000 Gulden verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme. Bei Säumigkeit ist mit zwei reisigen Knechten und zwei reisigen, leistbaren Pferden Einlager zu halten in Menzingen, Eppingen oder Bruchsal (Brussel). Die Wiederlösung des Zinses zum selben Preis bleibt bei halbjähriger Kündigung auf Martini vorbehalten.