Auf Ersuchen der Parteien und nach deren Anhörung auf einem Tag in Westheim schlichtet Martin, Abt des Klosters Murrhardt, die Streitigkeiten zwischen Wilhelm Erbschenk zu Limpurg, und den Brüdern und Vettern Wilhelm, Hans, Bartholomäus, Jörg, Jeronymus und Wolf von Vellberg um Grundrenten und Dienste dergestalt, dass letztere ihren Hof zu Weiler, der unstrittig ihr Eigentum, jedoch zugleich für Erbschenk Wilhelm günstiger gelegen (gelegner vnd gepreuchlicher) ist, gegen mehrere kleine limpurgische Güter (güttlach) in (Ober- oder Unter-)Aspach, Kerleweck, Oberspeltach und Talheim mit insgesamt etwa gleich großem Ertragswert tauschen. Die Parteien, die dem Vergleich zugestimmt haben, werden aufgefordert, ihre bisherigen Eigengüter bei gleichzeitiger Freisprechung von deren Pächtern/Besitzern der jeweiligen Gegenseite zu übertragen und die Gewährleistung des Tauschgeschäfts zu übernehmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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