Schultheiß und Gericht zu Tübingen (Tüwingen) entscheiden im Auftrag des Vogts Heinrich von Gültlingen (Giltlingen) mehrere Streitigkeiten zwischen Abt Heinrich von Hailfingen (Haulffingen) und dem Konvent von Bebenhausen einersteits und Georg Herter von Dusslingen (Tusslingen) andererseits, nämlich: 1. wegen des von Herter noch nicht völlig bezahlten Kaufpreises für einen Anteil des Klosters am Zehnten zu Dusslingen (Tusslingen) 2. wegen einiger von Herter an den Abt verkaufter Leibeigener 3. wegen des 7 Jahre rückständigen Zinses von einem Heuzehnten, welchen der Abt an Herter verpachtet und 4. wegen einer Schuldforderung von 45 Gulden an Herter.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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