Hentze von Haldeck (Henzce von Haldeg), ansässig in Teuchern (Tuychirn), bekennt, dass er einen Hof vor dem St. Nikolaustor in der Altstadt vor Weißenfels (Aldenstat vor Wissenfelz) an dem Wasserlauf, der auch durch das Weißenfelser Klarissenkloster fließt, und von dem jährlich 20 Groschen Zins, je zur Hälfte zu Walpurgis und Michaelis, gegeben werden, verkauft und vor den Markgrafen von Meißen aufgelassen hat. Für seinen vollständigen Verzicht auf den Hof stellt er Konrad von Zorbau (Zcorbowe), ansässig in Uichteritz (Uchteriz), und Wolfhart von der Pforten (Wolfard von der Phortin), Bürger zu Weißenfels, als Bürgen. - Siegel des Ausstellers und der Bürgen angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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