Papst Lucius III. zeigt dem Erzbischof Philipp von Köln und dem Domkapitel an, dass er dem Propst von Bonn befohlen, wegen der der Abtei Siegburg zugefügten Unbilde und wegen der Erbauung eines Schlosses (nämlich Blankenberg) auf einem abteilichen Allod, den Edelherrn Graf von Sayn mit allen, welche das Schloss bewohnen, jedoch Weiber und Kinder ausgenommen, zu exkommunizieren, falls der Graf nicht vorher Genugtuung leisten werde, und er trägt dem Erzbischof auf, die etwa erfolgende Exkommunikation-Sentenz in der ganzen Diözese in Vollzug zu setzen. D. Laterani Idus Novembris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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