Heinrich, Dekan, und das Kapitel von Mariengreden verleihen ihren Hof zu Dietersheim bei Büdesheim ("Dydersheim by Budensheim") mit allen Zugehörden an Äckern, Wiesen, Weiden, Gärten, Zinsen usw. Arnold "Matkor", "Hentzen Hauwenschilde" und "Petern Goppeln", Bürgern zu Büdesheim ("Budinsheim"), zu rechtem Erbe. Pacht, fällig nach Bingen, gegebenenfalls auch nach Kreuznach ("Crutzenach") vor ein vom Stift anzuweisendes Haus zwisehen Mariä Himmelfahrt und Geburt: Im ersten Jahr 20 Sack Haber, die nächsten zwei Jahre je 22 Malter Korn, danach jährlich 25 Malter Korn Binger Maß. Die Pächter sollen binnen zweier Jahre 40 Pfd. Heller zur Verbesserung des Hofes verbauen und dafür vor Schultheiß und Schöffen zu Büdesheim ("Budinshem") gleichwertige Unterpfänder verlegen. S.: Stift. "Gegeben zu Mentzen 1350 an dem nesten dinsdage nach sant Remyges dage".

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