Der Streit um einen Weg zwischen Dirichman und Wilmer wird auf Gutachten des Propsts und Domkellners Melchior von Büren als Grundherr Dirichmans und des Domherrn Bernd Morrien als Grundherr Wilmers ein Vergleich geschlossen, der Wilmer das Benutzungsrecht am Wege gibt, ihn aber verpflichtet, den Baum geschlossen zu halten. Auch Schulte Aldorp darf den Weg wie bisher benutzen. Der Domkellner und der Domherr unterschreiben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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