Graf Eberhard v. Wirtenberg geht mit seinem Diener Reinhard v. Neuhausen, Ritter, folgenden Tausch ein: Graf Eberhard gibt dem v. Neuhausen Burg und Dorf Hofen und den zu Hofen gehörenden Hof zu Mühlhausen (Millhusen [Gem. Stuttgart], die Dörfer Öffingen und Mühlhausen und den Hof zu Viesenhausen (Visenhusen) [Viesenhäuserhof bei Mühlhausen], weiterhin 26 Scheffel Roggen jährlichen Geldes von dem gräflichen Steuerkorn zu Schmiden (Schmidhaim) [Kr. Waiblingen] und 100 Morgen Holz zu Rems "gen der Hart", mit allem, was dazugehört, einschließlich der Kelter zu Mühlhausen und der Fischenz zu Hofen und Mühlhausen, jedoch mit Ausnahme des Kirchensatzes und des Fronhofes zu Mühlhausen. Ritter Reinhard v. Neuhausen übergibt dafür Graf Eberhard die halbe Burg Neuhausen mit allen Leuten und Gütern, Äckern, Wiesen, Holz und Feldern, die zu dem Teil der Burg und des Dorfes Neuhausen gehören. Graf Eberhard stellt die Bedingung, daß seine Tauschgabe von Reinhard v. Neuhausen und dessen Erben als württembergisches Lehen empfangen wird und die Burg Hofen ihm offen steht. (Begl. Abschr. des Notars Johann Spreng zu Augsburg, 1595 Nov 18)