Pfalzgraf Ludwig IV. verspricht den Regularkanonikern des Klosters Kirschgarten bei Worms Schutz und Schirm, befreit sie sowie ihre Güter von allen Frondiensten etc. und anderen Belastungen, zur Verbesserung des Gottesdienstes und damit sie besser für seine Familie beten können, und gebietet seinen Amtleuten, Untertanen etc., dies unter Androhung des Gnadenverlusts einzuhalten. Die Zisterzienserinnen, die zuvor das Kloster bewohnt hatten, hatten es vergehen und leer stehen lassen und selbst eine Intervention bei den Äbten und dem Kapitel der Zisterzienser hat daran nichts geändert. Daraufhin hatten sich der Pfalzgraf und Bischof Friedrich von Worms an die Regularkanoniker von Windesheim im Hochstift Utrecht gewandt, dass sie das Kloster Kirschgarten empfangen und mit ihren Kanonikern versehen mögen. Als diese dazu eingewilligt haben, wurde das Kloster Kirschgarten den Zisterzienserinnen abgenommen und den Regularkanonikern übergeben.
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Pfalzgraf Ludwig IV. verspricht den Regularkanonikern des Klosters Kirschgarten bei Worms Schutz und Schirm, befreit sie sowie ihre Güter von allen Frondiensten etc. und anderen Belastungen, zur Verbesserung des Gottesdienstes und damit sie besser für seine Familie beten können, und gebietet seinen Amtleuten, Untertanen etc., dies unter Androhung des Gnadenverlusts einzuhalten. Die Zisterzienserinnen, die zuvor das Kloster bewohnt hatten, hatten es vergehen und leer stehen lassen und selbst eine Intervention bei den Äbten und dem Kapitel der Zisterzienser hat daran nichts geändert. Daraufhin hatten sich der Pfalzgraf und Bischof Friedrich von Worms an die Regularkanoniker von Windesheim im Hochstift Utrecht gewandt, dass sie das Kloster Kirschgarten empfangen und mit ihren Kanonikern versehen mögen. Als diese dazu eingewilligt haben, wurde das Kloster Kirschgarten den Zisterzienserinnen abgenommen und den Regularkanonikern übergeben.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, {67 Nr. 1662, 443 Verweisung 1}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum I (Kurfürst Philipp von der Pfalz) >> Urkunden
1443 Juli 15 (secunda feria ipsa die divisionis beatorum apostolorum)
fol. 396r-397r
Urkunden
Ausstellungsort: Alzey
Siegler: Pfalzgraf Ludwig IV.
Überlieferungsart: Insert
Siegler: Pfalzgraf Ludwig IV.
Überlieferungsart: Insert
Inseriert in der Bestätigugnsurkunde Kurfürst Philipps von der Pfalz vom 12. Juli 1484, vgl. GLAK 67 Nr. 1662, fol. 396r-397v (Nr. 443).
Alzey AZ
Utrecht [NL]; Hochstift
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:19 MESZ
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