Pfalzgraf Ludwig IV. verspricht den Regularkanonikern des Klosters Kirschgarten bei Worms Schutz und Schirm, befreit sie sowie ihre Güter von allen Frondiensten etc. und anderen Belastungen, zur Verbesserung des Gottesdienstes und damit sie besser für seine Familie beten können, und gebietet seinen Amtleuten, Untertanen etc., dies unter Androhung des Gnadenverlusts einzuhalten. Die Zisterzienserinnen, die zuvor das Kloster bewohnt hatten, hatten es vergehen und leer stehen lassen und selbst eine Intervention bei den Äbten und dem Kapitel der Zisterzienser hat daran nichts geändert. Daraufhin hatten sich der Pfalzgraf und Bischof Friedrich von Worms an die Regularkanoniker von Windesheim im Hochstift Utrecht gewandt, dass sie das Kloster Kirschgarten empfangen und mit ihren Kanonikern versehen mögen. Als diese dazu eingewilligt haben, wurde das Kloster Kirschgarten den Zisterzienserinnen abgenommen und den Regularkanonikern übergeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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