1.) Das Dorf Thurnhosbach [Stadtteil von Sontra, Werra-Meißner-Kr.] mit Gericht, Rechten und Zubehör; 2.) die Hälfte des Dorfes Rechtebach [Stadtt...
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Urk. 14, 2799
A I u, von Boyneburgk-Stettfeld sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Boyneburg zu Stedtfeld Nr. 2
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe B >> Bl-Bo >> Boyneburg, von >> 1790-1840
1823 November 17
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Das Dorf Thurnhosbach [Stadtteil von Sontra, Werra-Meißner-Kr.] mit Gericht, Rechten und Zubehör; 2.) die Hälfte des Dorfes Rechtebach [Stadtteil von Waldkappel, Werra-Meißner-Kr.] mit Zubehör; 3.) die Wüstung Wermitterode [Wüstung auf der Gemarkung Rechtebach, Stadt Waldkappel, Werra-Meißner-Kr.]; 4.) die Gehölze und Felder genannt Ziegenberg und Burghain; 5.) sechs Malter Hafer und acht Hühner zu Stadthosbach [Stadtteil von Sontra, Werra-Meißner-Kr.], welche Einkünfte man Zehnt (tetzman) nennt; 6.) Gülten, Zinse, Gebot, Lehen, Ausfahrt und Einfahrt und das Recht zu setzen und zu entsetzen an zehn bauhaftigen Höfen, Koten und Siedelhöfen zu Breitau [Stadtteil von Sontra, Werra-Meißner-Kr.]; 7.) das Vorwerk zu Breitau mit seinem Zubehör, nämlich drei Hufen Land, drei Acker Wiesen und Land unter dem Schmuckerain (Smügkereyn), sieben Acker Wiesen und Land unten im Feld und in den Ländereien um den (Croenbüel) und um (Stuffmül); 8.) der Anteil der von Boyneburg-Stedtfeld an Wichmannshausen [Stadtteil von Sontra, Werra-Meißner-Kr.], der über dem Bach Datterpfeife, an dem Kirchhof sowie in und um Wichmannshausen liegt, eingeschlossen die Mühle und das Backhaus, wie es die Vorfahren der 1460 Belehnten und danach die 1460 Belehnten selbst innehatten; 9.) die Gehölze und Länderei genannt der Schönberg, der Eckweg, der Engelbachsgrund und der Santberg mit ihrem Zubehör; 10.) Gülten, Zinse, Gericht und Rechte der von Boyneburg-Stedtfeld zu Reichensachsen [Ortsteil der Gem. Wehretal, Werra-Meißner-Kr.], insbesondere auch Rechte an den Mühlen und am Backhaus; 11.) die Rechte und Besitzungen der von Boyneburg-Stedtfeld zu Krauthausen [Stadtteil von Sontra, Werra-Meißner-Kr.], insbesondere auch die Länderei, die (Cron) und (Noldike) von ihnen hatten, sowie der Hackebach, Weißeleite, (Cranholtz), (Condelsberg) und (Boymtal); 12.) Einkünfte zu Sontra [Stadt, Werra-Meißner-Kr.], die 38 Malter Frucht, halb Korn und halb Hafer, zwei Metzen Mohn, 62 Groschen, zwei Gänse, zwei Schock Eier, zwei Fastnachtshühner und vier Michaelshühner beinhalten.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dr. Beste
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dr. Beste
Belehnte/r: Johann Justus Friedrich von Boyneburg zu Stedtfeld und die Söhne seines verstorbenen Bruders Christian Gotthilf von Boyneburg zu Stedtfeld, Wilhelm Traugott und Gotthilf Christian von Boyneburg zu Stedtfeld, ferner Friedrich Alexander, Friedrich Karl August und Friedrich Wilhelm Karl Ferdinand von Boyneburg zu Stedtfeld, Söhne des verstorbenen Karl Wilhelm von Boyneburg zu Stedtfeld, Letzterer unter Vormundschaft des Friedrich Günther Beyer, Hofrats und Bürgermeisters zu Eisenach, sodann Karl Friedrich und Wilhelm Traugott von Boyneburg zu Stedtfeld, Söhne des verstorbenen Georg Friedrich von Boyneburg zu Stedtfeld
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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