A.d. 1498, im ersten Jahr der Indiktion, die vero Mercurii nona mensis Maii, im 6. Pontifikatsjahr des Papstes Alexander VI. ernannte vor dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen Johann Ruck, Ewigvikar der Pfarrkirche in Melbach, Diözese Mainz (Maguntin.), die geistlichen Herren und Magister Johann Fabri von Fulda, Johann von Buern und Hieronimus Wolff, Prokuratoren an der römischen Kurie, in aller Form, gemeinsam oder einzeln, zu seinen Prokuratoren und bevollmächtigte sie, in seinem Namen der Union bzw. Inkorporation der von ihm besessenen Ewigvikarie an der Pfarrkirche zu Melbach in den Konventsstisch von Dekan und Konvent des Klosters Petersberg (Montis sancti Petri) bei Fulda, Benediktinerordens, Diözese Würzburg (Herbipolen.), zuzustimmen und so die Sache beim Papst, seinem Vizekanzler oder einem anderen Zuständigen voranzutreiben vorbehaltlich einer jährlichen Pension von 40 Gulden, die Dekan und Konvent dem Johann Ruck auf Lebenszeit aus den Erträgen der Pfarrei zahlen sollen. Er erteilte ihnen die dazu nötigen, aufgezählten Vollmachten und versprach, für alle ihnen entstehenden Kosten aufzukommen; dafür setzte er seine gesamten Mobilien und Immobilien zu Unterpfand. Ruck bat den Notar, darüber eines oder mehrere öffentliche Instrumente auszufertigen. Geschehen zu Mainz (Maguntie) im Hof des Andreas Erler, Doktors der Rechte und Domvikars zu Mainz. Zeugen: Andreas Erler und Anton Ban, Kleriker der Diözese Würzburg. Gelffricus Swinde, Kleriker der Diözese Mainz, kaiserlicher Notar und Gerichtsschreiber des Mainzer Stuhls, war bei allen anwesend, hat alles gesehen und gehört, das von anderer Hand geschriebene Instrument vorgelesen, in die Form gebracht und mit seinem Signet versehen.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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