Jakob Heckh, Bürger und Schmied zu Scherzheim, und seine Ehefrau Margaretha bekennen, daß sie dem Kaspar Villhecker, Bürger und Schöffe des Gerichts zu Lichtenau, als dem Pfleger des Gutleute-Hauses zu Scherzheim 20 fl. schulden, die sie unter Verpfändung beschriebener Güter mit jährlich 10 Schillingen zu verzinsen versprechen.