Zwei Vorwerke zu Obersuhl [Ortsteil der Gem. Wildeck, Lkr. Hersfeld-Rotenburg], nämlich: 1.) ein Vorwerk, das 1428 pfandsweise die Familie von Her...
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Urk. 14, 8146
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Linsinge, Nr. 4
A I u, von Linsingen sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe L >> Li >> Linsingen, von >> 1300-1499
1467 Oktober 07
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Zwei Vorwerke zu Obersuhl [Ortsteil der Gem. Wildeck, Lkr. Hersfeld-Rotenburg], nämlich: 1.) ein Vorwerk, das 1428 pfandsweise die Familie von Herda inne hatte, von drei Hufen Land weniger neun Acker, sowie die Wiesen, aus denen dem Pfarrer ein Viertel Frucht zukommt; 2.) das andere Vorwerk, das 1428 von Kurt Funcke bebaut wurde, von zwei Hufen Land weniger 14 Acker sowie die Wiesen, von denen der Pfarrer zwei Viertel Frucht bekommt; 3.) zwei Hintersiedelhöfe, auf denen 1428 Berthold Prossel und Barbara (Smydde) wohnten; 4.) ein Garten, der 1428 an Kurt (Hoffruwen) zu Zins ausgegeben war. Diese Lehnstücke hatte der verstorbene Schwiegervater des 1428 Belehnten Friedrich von Romrod, als Lehen besessen und waren 1428 nach dem Tod dessen hinterbliebener Witwe Elisabeth (Lyse) wegen des Schlosses Wildeck heimgefallen. 5.) Weiterhin gehörten zu den Lehen noch eine Hufe Land und ein Haus auf seiner Hofstätte, das zuletzt Heinrich Hase und seine Ehefrau Else bebaut und inne hatten, die beide dort wohnten und von dem jährlich sechs Viertel Frucht, halb Korn, halb Hafer, auf das Schloss Wildeck zu geben sind.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gottfried von Linsingen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gottfried von Linsingen
Belehnte/r: Gottfried von Linsingen, Sohn des verstorbenen Johann von Linsingen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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