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Hintergrund des Verfahrens ist ein Erb- bzw. Besitzstreit um Haus Pesch (Kr. Erkelenz), das Johann von Schönrath seiner Frau Maria von Reifferscheid - nach Ansicht der Kläger als Besitz, nach Ansicht der Interessenten als Leibzucht - übertragen hatte. Die Kläger erklären, sie hätten am Dingstuhl Holzweiler einen Kummer auf Haus Pesch erwirkt. Nachdem dieser ihren Gegnern verkündet und von diesen binnen 6 Wochen und 3 Tagen nicht angefochten worden sei, sei er nach Dingstuhlbrauch rechtskräftig geworden. Da die Dingstühle im Amt Kaster keine Exekutionsgewalt hätten, hätten sie sich an den Vogt des Amtes und die herzoglichen Räte um Exekution des rechtskräftig gewordenen Urteils gewandt. Die Klage richtet sich dagegen, daß diesen Gesuchen nicht entsprochen wurde. Der Beklagte verweist auf die Einwände der Interessenten, 219 die bestreiten, daß ein Dingstuhlbrauch über das Rechtskräftigwerden eines Kummers nach einer Frist bestehe, und darauf verweisen, die Zuständigkeit des Dingstuhls Pesch unter Verweis auf einen zwischen den Parteien geschlossenen, vom Herzog bestätigten Vergleichsvertrag bestritten zu haben. 7. Juli 1572 Bestätigung des Mandates, danach Streit um seine Ausführung. Vgl. auch RKG 4623 (R 421/1350), RKG 4624 (R 422/1351) und RKG 4626 (R 424/1353).
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Hintergrund des Verfahrens ist ein Erb- bzw. Besitzstreit um Haus Pesch (Kr. Erkelenz), das Johann von Schönrath seiner Frau Maria von Reifferscheid - nach Ansicht der Kläger als Besitz, nach Ansicht der Interessenten als Leibzucht - übertragen hatte. Die Kläger erklären, sie hätten am Dingstuhl Holzweiler einen Kummer auf Haus Pesch erwirkt. Nachdem dieser ihren Gegnern verkündet und von diesen binnen 6 Wochen und 3 Tagen nicht angefochten worden sei, sei er nach Dingstuhlbrauch rechtskräftig geworden. Da die Dingstühle im Amt Kaster keine Exekutionsgewalt hätten, hätten sie sich an den Vogt des Amtes und die herzoglichen Räte um Exekution des rechtskräftig gewordenen Urteils gewandt. Die Klage richtet sich dagegen, daß diesen Gesuchen nicht entsprochen wurde. Der Beklagte verweist auf die Einwände der Interessenten, 219 die bestreiten, daß ein Dingstuhlbrauch über das Rechtskräftigwerden eines Kummers nach einer Frist bestehe, und darauf verweisen, die Zuständigkeit des Dingstuhls Pesch unter Verweis auf einen zwischen den Parteien geschlossenen, vom Herzog bestätigten Vergleichsvertrag bestritten zu haben. 7. Juli 1572 Bestätigung des Mandates, danach Streit um seine Ausführung. Vgl. auch RKG 4623 (R 421/1350), RKG 4624 (R 422/1351) und RKG 4626 (R 424/1353).
Hintergrund des Verfahrens ist ein Erb- bzw. Besitzstreit um Haus Pesch (Kr. Erkelenz), das Johann von Schönrath seiner Frau Maria von Reifferscheid - nach Ansicht der Kläger als Besitz, nach Ansicht der Interessenten als Leibzucht - übertragen hatte. Die Kläger erklären, sie hätten am Dingstuhl Holzweiler einen Kummer auf Haus Pesch erwirkt. Nachdem dieser ihren Gegnern verkündet und von diesen binnen 6 Wochen und 3 Tagen nicht angefochten worden sei, sei er nach Dingstuhlbrauch rechtskräftig geworden. Da die Dingstühle im Amt Kaster keine Exekutionsgewalt hätten, hätten sie sich an den Vogt des Amtes und die herzoglichen Räte um Exekution des rechtskräftig gewordenen Urteils gewandt. Die Klage richtet sich dagegen, daß diesen Gesuchen nicht entsprochen wurde. Der Beklagte verweist auf die Einwände der Interessenten, 219 die bestreiten, daß ein Dingstuhlbrauch über das Rechtskräftigwerden eines Kummers nach einer Frist bestehe, und darauf verweisen, die Zuständigkeit des Dingstuhls Pesch unter Verweis auf einen zwischen den Parteien geschlossenen, vom Herzog bestätigten Vergleichsvertrag bestritten zu haben. 7. Juli 1572 Bestätigung des Mandates, danach Streit um seine Ausführung. Vgl. auch RKG 4623 (R 421/1350), RKG 4624 (R 422/1351) und RKG 4626 (R 424/1353).
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1554-1674 (1548-1674)
Enthaeltvermerke: Kläger: Franz Berner zu Guttenrodt (Gotenhard, Gottenhardt), bayerischer Rittmeister und Diener (von Hause aus?), und seine Ehefrau bzw. Witwe Catharina geb. von Reifferscheid gen. Berner, Frau zu Pesch (jül. Amt Kaster); ab 1584 ihr Schwiegersohn Wolf Wilhelm von Maxlrain, Frhr. zu (Hohen-)Waldeck, und seine Ehefrau Johanna geb. Berner; dann letztere als Witwe und ihre Söhne Wolf Veit und Ferdinand; ab 1667 die gräflich hohenwaldeck- und maxlrainischen Erbinteressenten: Albert Wilhelm Lösch, Frhr. von und zu Hilgertshausen, bayerischer Geheimer Rat, Hofpräsident, Kämmerer und Pfleger zu Kraiburg (Kr. Mühldorf); Wolf Joseph Frhr. von Taufkirchen; Franz Frhr. von Neuhausen; Hans Veit Graf von Hohenwaldeck von Maxlrain (sic) und Johann Maximilian Wilhelm Graf von Hohenwaldeck zu Maxlrain; 1672 Löschs Witwe Maria Johanna geb. Gräfin Fugger; und 1674 die Vormünder ihrer beiden Kinder (Lösch): Philipp Karl Frhr. von Perndorf (Österreich) und Dr. Wolfgang Reichmayer Beklagter: Herzog von Jülich; Interessenten: Kloster Wenau (Wenaw, Wienaw; Kr. Düren); Dietrich von Myllendonk, Drachenfels und Heyden; Gebrüder Thonnies und Godert von Lülsdorf; 1564 Herman von Lülsdorf für sich und seine Brüder Wilhelm und Reinhard; Gebrüder Wilhelm und Werner von dem Bongart; 1667 Maria Witwe von dem Bongart zur Heiden; Johann Bernhard von dem Bongart zu Paffendorf; 1568 Reinhard von Eyll für sich und seinen Bruder Sibert, derzeit in Livland, sowie für Elisabeth von Büren zu Tüschenbroich, Witwe des Bernhard vom Eyll; 1570 Reinhard und Sibert von Eyll, Elisabeth von Büren alle für sich und die minderjährigen Kinder von Bernhard von Eyll; 1593 Sibert von Eyll zu Langen (im Stift Münster, Kr. Münster) für sich und die Tochter Sophie seines Bruders Bernhard; noch 1593 zusammen mit Rudolf von Schönebeck für seine Frau Elisabeth von Eyll; 1667 Anna Haes, Witwe Cloudt; J. H. von Cloudt zu Lauersfort; Jost Wilhelm (?) von Hassel; Reinhard von Preut zu Kaldenhausen Prokuratoren (Kl.): Greineisen (1554) - Lic. Hartmann Cogmann 1584 - Bernhard Küehorn [1596] 1596 - Hartman Cogman - Dr. Daniel Seÿblin [1601] 1601 - Dr. Johann Marcus Giesenbier 1667 Prokuratoren (Bekl.): für den Herzog: Dr. Johann Portius 1554, [1554] 1568 - Dr. Alexander Reiffsteck 1570 - Lic. Johann Walraff [1668] 1668 - Subst.: Johann L. Schommartz - für Wenau: Dr. Johann Portius 1554, 1554 - Dr. Michael Kaden - Dr. Philipp Seyblin - Lic. Mauritius Breunlin - Laurentius Wildthelm 1570 - Ludwig Staell - Johann Vest - Alexander Reiffsteck - Johann Vest 1572 - Dr. Johann Michael Fickler [1575] 1576 - Johann Jakob Koelblin 1597 - Anton Straitt - Lic. Bernhard Henningh 1667 - Subst.: Dr. Johann Hoen - für die Brüder Lülsdorf und Bongart: Dr. Michael Mack 1554 - Dr. Johann Portius 1555 - Dr. Laurentius Wildthelm - Dr. Alexander Reiffsteck 1564 - Dr. David Capito - Dr. Johann Michael Fickler 1577, 1577 - Dr. Johann Leonhard Schomartz 1667, 1667 - Subst.: Johann Eichrodt - für von Eyll: Dr. Alexander Reiffsteck 1568 - Dr. David Capito - Dr. Johann Fest 1570 - Dr. Johann Michael Fickler 1577 - Dr. Henrich Stemler 1593 - Dr. Johann Jacob Kölblin - für diverse: Dr. Jakob Friedrich Küehorn 1667 - Subst.: Johann Philipp Nidderer Prozeßart: Mandati executorialis Instanzen: RKG 1554-1674 (1548-1674) Beweismittel: Bd. 1: Prototokoll des Prozesses zu Holzweiler, 1549 (75-79). Vergleich zwischen den Erbanwärtern auf Pesch: Gotthard von Bocholtz zu Wachtendonk und Konsorten auf der einen Seite und Dieterich von Batenburg verwitwete von Schönrath zur Heiden verheiratete von Myllendonk, Anna von Schönrath (Wenau) und deren Erben (Kloster Wenau, Bongart, Lülsdorf, Eyll) auf der anderen Seite, 1548 (105-109). Holzweiler Schöffenurkunden, 1554 (117, 119). Bd. 2: Bestellung der Gebrüder Sibert und Reinhard von Eyll zu Vormündern der 3 minderjährigen Kinder ihres verstorbenen Bruders Bernhard auf Bitten von deren Mutter Elisabeth von Büren durch Herzog Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg, 1571 (40-41). Bd. 3: Liste der jährlichen Einkünfte des Hauses Pesch an Erbrenten, Zinsen, Pfenniggülten (2-13). Getreidepreise in Köln 1549-1572 (14-18). Akten des Holzweiler Verfahrens Eyll ./. Witwe. Berner, 1577-1581 (175-241). Bd. 4: Akten des Appellationsverfahrens von Eyll zu Tüschenbroich ./. Maxlrain vor dem Stadt- und Hauptgericht Düren, 1591-1592 (13-56). Durch den Stuttgarter Notar Georg Ludwig von Klein beglaubigte Abschriften von Prozeßunterlagen, meist des 16. Jahrhunderts (132-160). Vertrag der namentlich gen. maxlrain. Erben mit dem Kloster Wenau über die „Abnutzungen“ des Hauses Pesch, 1619/8-1620 (162-167). Bd. 5: Protokolle der vor dem jül.- berg. Hofgericht geführten Prozesse Waldeck ./. Eyll und Bongart ./. Eyll und Waldeck, 1593-1608 und 1614-1665 (44-47, 48-53). Beschreibung: 5 Bde., 22,5 cm; Bd. 1: 5,5 cm, 202 Bl., geb.; Q 1-40, es fehlt Q 20; Bd. 2: 3,5 cm; 101 Bl., geb; Q 41-80, es fehlt Q 78, 2 Beilagen; Bd. 3: 5 cm, 253 Bl., geb.; Q 81-110, Q 107, 108 doppelt; Bd. 4: 4,5 cm, 192 Bl., geb.; Q 111-180, es fehlen Q 116 (Vollmacht Cogman), 117, 131-139 (im Protokoll nicht vergeben), 146* (Vollmacht Kuhorn), 2 Beilagen; Bd. 5: 4 cm, 177 Bl., geb.; Q 181-230, es fehlt Q 200, 4 Beilagen.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.