Propst Adolf, Prior, Kellner und Konvent des Klosters St. Liudger vor Helmstedt machen bekannt, daß sie wohlbedacht und freiwillig mit dem Rat der Stadt Helmstedt wegen aller Schulden und Schäden des Wassers wegen, dass kürzlich aus dem klösterlichen Strodicke in die Stadt geflossen ist, wegen des neuen Grabens, durch den die Zinse des Klosters beeinträchtigt worden sind, weiter wegen der Zinse und Schulden, die das Kloster gegenüber dem Rat hat, und wegen des kepperboems vertragen sind. Sie sprechen sich gegenseitig aller Verpflichtungen und Ansprachen frei. Das Kloster kann in Zukunft den Strodick ablassen, wenn es notwendig ist, hat das aber 14 Tage zuvor anzuzeigen, damit die Bürger sich mit Wasser versehen können. Der Rat wird derartige Klagen des Klosters untersuchen. - Es siegelt der Aussteller mit dem Kapitelssiegel. - Gegeben ... am Freitaghe nach Quasimodo geniti.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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