Vergleichsbrief zwischen Abt Christoph von Kloster Ochsenhausen und Abt Balthasar von Kloster Rot wegen ihrer Untertanen zu Aichenberg und Edenbachen, vermittelt durch die Schiedsrichter Abt Georg von Weingarten und Ludwig Murer, Fuggerischen Beamten bei der Grafschaft Kirchberg, für Ochsenhausen und Abt Ludwig von Schussenried und Kaspar Brenner, Vogt der Herrschaft Brandenburg. Darin werden die Verträge von 1473 und 1509 bestätigt, der Weidebereich beider Gemeinden abgegrenzt, das Rot zustehende Fischrecht in den Gewässern der Gemeinden geregelt und die Strafen gegen Ochsenhausische Untertanen festgelegt, die das Fischverbot übertreten. Ferner wird geregelt die Wässerung der Ochsenhausischen Untertanen aus Wässern, die dem Kloster Rot gehören, das Fällen von Eichenholz in der Allmeinde, die Freizügigkeit der Untertanen in der Wahl ihrer Mühle, die Benützung des Ochsenhausischen Brunnenwassers zu Zellrot für die Rotische Mühle daselbst, das Verfügungsrecht und die niedere Gerichtsbarkeit über das Ochsenhausische Gut zu Unteropfingen, das Jörg Mayer innehat, und der Bau einer Schmiede des Klosters Rot zu Zellrot. Siegler: Die Äbte von Ochsenhausen, Rot, Weingarten, Schussenried, der Prior der Kartause zu Buxheim, Ludwig Murer, Caspar Brenner. Orig. Perg., beiliegend Kopie Papier, 7 S. in Holzkaps, anh.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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