Klaus Ockenviez von Windschläg reversiert vor Schultheiß, Meister und Rat zu Offenburg dem Edelknecht Johann von Thiersberg und seiner Ehefrau Klara über die Belehnung mit dem von Thiersbergischen Anteile an dem Hofe zu Windschläg und allen dessen Zubehör gegen einen Erblehenszins von 20 Viertel Roggen, 5 Viertel Weizen, 5 Viertel Gerste vom Hofzehnten, 1 Vertel Weizen und vom Heuzehnten 11 Schilling Pfennige und ein Achtel Erbsen.