Die Gemeinde des Dorfs zu Weymmerßhaim verpflichtet sich für den Fall, dass die Reichserbmarschälle zu Bappenhaym von ihrem Wiederkaufsrechte an ihren dem Deutschen Haus zu Ellingen verkauften Besitzungen Gebrauch machen sollten, sich den von ihnen abgelösten Lasten, nämlich der Hafer- und Hühnergült samt der Lehenschaft der Hutschaft und dem Hirtenstab, wieder zu unterwerfen, wofür sie vom Deutschen Haus die Rückzahlung der Ablösungssumme von 80 fl zu beanspruchen haben werden. Vierer oder Dorfmeister sind Veit Hemmerle, Steffan Schneider, Sixt Jung und Ulrich Stoer. Komtur zu Ellingen und Landkomtur der Ballei Franken ist Wilhelm v. Neuhawßen. - Siegler: Wolff Freiherr zu Schwarzenberg, Amtmann zu Flu{e}chlingen.
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Die Gemeinde des Dorfs zu Weymmerßhaim verpflichtet sich für den Fall, dass die Reichserbmarschälle zu Bappenhaym von ihrem Wiederkaufsrechte an ihren dem Deutschen Haus zu Ellingen verkauften Besitzungen Gebrauch machen sollten, sich den von ihnen abgelösten Lasten, nämlich der Hafer- und Hühnergült samt der Lehenschaft der Hutschaft und dem Hirtenstab, wieder zu unterwerfen, wofür sie vom Deutschen Haus die Rückzahlung der Ablösungssumme von 80 fl zu beanspruchen haben werden. Vierer oder Dorfmeister sind Veit Hemmerle, Steffan Schneider, Sixt Jung und Ulrich Stoer. Komtur zu Ellingen und Landkomtur der Ballei Franken ist Wilhelm v. Neuhawßen. - Siegler: Wolff Freiherr zu Schwarzenberg, Amtmann zu Flu{e}chlingen.
Ritterorden, Urkunden 2251
Ritterorden, Urkunden
Ritterorden, Urkunden >> Ritterorden, Urkunden >> 4. Landkommende Ellingen
1530 Januar 27
Pergament
Urkunden
ger
Originaldatierung: Geben am Donderßtage nach Sant Pauls bekerung 1530.
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Ausf., Perg., mit Siegel (zum Teil weggebrochen). Blattzahl: 1
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Ausf., Perg., mit Siegel (zum Teil weggebrochen). Blattzahl: 1
Marschall v. Pappenheim
Schwarzenberg, Wolfgang v.
Hemmerle, Veit
Schneider, Stephan
Jung, Sixtus
Stöhr, Ulrich
Stör, Ulrich
Neuhausen, Wilhelm v.
Weimersheim (Gde. Weißenburg i. Bay., Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen)
Flüglingen (abgeg. bei Weimersheim, Gde. Weißenburg i. Bay., Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen), Amtmann und Pfleger
Franken, Ballei
Ellingen, Kommende
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 11:53 MESZ
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