Abt. 621 Polizeiverwaltungsamt (Bestand)
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Abt. 621
Landesarchiv Schleswig-Holstein (Archivtektonik) >> Gliederung >> Landesverwaltung seit 1946
1900-1993
Geschichte des Bestandsbildners: Bereits 1953 erfolgte eine erste Zusammenlegung zentraler Aufgaben im Bereich der Polizeiverwaltung, indem ein Zentralbeschaffungsamt für Bekleidung, Ausrüstung und Bedarfsgegenstände eingerichtet wurde, das jedoch im Jahre 1956 als selbstständige Dienststelle wieder aufgelöst wurde. Mit dem Polizeiverwaltungsgesetz vom 3. März 1994 wurde das Polizeiverwaltungsamt als dem Innenministerium zugeordnete Behörde ins Leben gerufen. Es nimmt zentrale Verwaltungsaufgaben wahr, versorgt die Landespolizei mit Sach- und Dienstleistungen und gewährleistet die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung. Das Polizeiverwaltungsamt wurde damit auch zur personalführenden Stelle der Polizei, in der die Personalakten aller Polizeidienststellen zentral zusammengeführt wurden. Mit dem Polizeiorganisationsgesetz vom 12. November 2004 wurde das Polizeiverwaltungsamt in das Landespolizeiamt umgewandelt, ohne dass eine Veränderung seiner gesetzlichen Aufgaben erfolgte.
Bestandsgeschichte: Ein Teil der vorliegenden Unterlagen war vor seiner Abgabe an das Landesarchiv in einem Sammlungsbestand des polizeilichen "Landesarchivs" im Polizeiverwaltungsamt in Kiel zusammengeführt worden und ist im Bestand der abgebenden Provenienz verblieben.
Bestandsgeschichte: Ein Teil der vorliegenden Unterlagen war vor seiner Abgabe an das Landesarchiv in einem Sammlungsbestand des polizeilichen "Landesarchivs" im Polizeiverwaltungsamt in Kiel zusammengeführt worden und ist im Bestand der abgebenden Provenienz verblieben.
62 lfd. M.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 09:51 MEZ