Papst Clemens (Clemens XI. Papst (1700-1721)) überträgt und approbiert die Anwartschaft Johann Friedrich Adolfs von Hörde auf die Dompräbende in Hildesheim, die durch den in Rom erfolgten Tod des Ferdinand Gottfried von Hörde zu Eringerfeld erledigt ist und damit der Verfügung des Papstes unterliegt. Johann Friedrich Adolf von Hörde erklärte, daß er Subdiakon der Kölner Kirche und adeliger Abstammung sei und daß er in Rom am deutsch-ungarischen Kollegium studiert habe. Die Einkünfte der Präbende überstiegen nicht 24 Golddukaten (ducatoum auri). Unterschrift: B. de Bernardi, I. Piccionus, Ph. Cappellus. (tercio calendas Septembris).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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