Papst Alexander IV. wiederholt seine Urkunde von 1257 Mai 3, worin er dem Deutschen Orden gestattet, Kleriker aus dem Anhang des ehemaligen Kaiser Friedrich oder seiner Söhne Konrad und Manfred oder aus anderen Gründen Exkommunizierte nach erteilter Absolution in den Deutschen Orden aufzunehmen (Quoniam ex apostolica).

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