Heinrich Hartman aus Peterzell, wegen strafbarer Handlungen im Gefängnis seines Herrn, des Gfn. Eberhard d.Ä. von Württemberg zu Sulz gef., jedoch auf Fürsprache ehrbarer Leute und guter Gönner vom Obervogt vorm Schwarzwald, Junker Friedrich von Schauenburg, wieder freigel., schwört U., in die er neben seinen Herrn auch Dr. Ludwig Wirtemberger namentlich einschließt, und stellt zwei Bürgen, die sich im Falle einer Übertretung der U. verpflichten, ihn wieder ins Gefängnis nach Sulz zu bringen, andernfalls die Strafe an sich vollziehen zu lassen. Bürgen: 1) Jörg Müller, Schwager des A. 2) Hermann Löffler, Vetter des A., beide von Fluorn.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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