Grenzbegehungen zu Loffenau
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 489 Bü 46 a
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 489 Herrenalb
Herrenalb >> 2. Sachakten >> 2.4 Einzelne Orte >> Loffenau
1752-1788
Enthält:
Schriften betreffend die verschiedenlich vorgewesenen Umgehung der Grenzen zwischen der markgräflich badischen auch speyerische Stadt Gernsbach und dem Klosteroberamt Herrenalb, in specie gegen Loffenau und Moosbronn, 1752-1765 und 1788, Nr. 1-58.
Von den seit dem Jahr 1754 vorgenommenen Grenzrenovationen und Steinsatzungen geht
die 1. vom Jahr 1754 auf die Vermarkung zwischen Loffenau und Hörden (Qu. 20, 22 und 23),
die 2. vom 20. und 21 Juli 1761 war eine Grenzrenovation bei Moosbronn (Qu. 31 ab lit. B (ein Riss [kolorierte Federzeichnung]), 32 und 34),
die 3. vom 5. November 1761 zwischen Gernsbach und Loffenau (Qu. 47 und 49),
die 4. vom 30. Juni bis 18. August 1763 zwischen dem Kloster Herrenalb und Baden vom Eyachfluss bis oberhalb der Talwiese auf den Gründbergen (?) desgleichen der Kommune Loffenau und Lautenbach;
die 5. vom 10. bis 13. Juli 1764 zwischen dem Kloster Herrenalb und Baden vom Riestersgrund an bis auf Moosbronn (Qu. 52 bc letzterer ein Riss [kolorierte Federzeichnung]), in Qu. 58 ein Aufriss über sämtliche Grenzrenovationen.
Enthält auch:
1 Blatt mit der Aufschrift: "Jerliche gefell der pfarr zu Lauffenau", s. d., Schrift des 15. Jahrhunderts.
Schriften betreffend die verschiedenlich vorgewesenen Umgehung der Grenzen zwischen der markgräflich badischen auch speyerische Stadt Gernsbach und dem Klosteroberamt Herrenalb, in specie gegen Loffenau und Moosbronn, 1752-1765 und 1788, Nr. 1-58.
Von den seit dem Jahr 1754 vorgenommenen Grenzrenovationen und Steinsatzungen geht
die 1. vom Jahr 1754 auf die Vermarkung zwischen Loffenau und Hörden (Qu. 20, 22 und 23),
die 2. vom 20. und 21 Juli 1761 war eine Grenzrenovation bei Moosbronn (Qu. 31 ab lit. B (ein Riss [kolorierte Federzeichnung]), 32 und 34),
die 3. vom 5. November 1761 zwischen Gernsbach und Loffenau (Qu. 47 und 49),
die 4. vom 30. Juni bis 18. August 1763 zwischen dem Kloster Herrenalb und Baden vom Eyachfluss bis oberhalb der Talwiese auf den Gründbergen (?) desgleichen der Kommune Loffenau und Lautenbach;
die 5. vom 10. bis 13. Juli 1764 zwischen dem Kloster Herrenalb und Baden vom Riestersgrund an bis auf Moosbronn (Qu. 52 bc letzterer ein Riss [kolorierte Federzeichnung]), in Qu. 58 ein Aufriss über sämtliche Grenzrenovationen.
Enthält auch:
1 Blatt mit der Aufschrift: "Jerliche gefell der pfarr zu Lauffenau", s. d., Schrift des 15. Jahrhunderts.
Archivale
Bad Herrenalb CW; Klosteramt
Baden
Eyach (Schwarzwald, Fluss)
Gernsbach RA
Hörden : Gaggenau RA
Lautenbach : Gernsbach RA
Loffenau RA
Moosbronn, aufgeg. in Bernbach, Bad Herrenalb CW
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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