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Mainz, 1593.04.25. (Richter Pfaff). Eheberedung zwischen Hans Stock(heim), Bender und B., und Sophie, nachgelassenen Tochter des B. Adam Euler zu Bacharach: Die vier noch kleinen Kinder seiner ersten Ehe (mit Katharina), Leonhard, Margreth, Hans Peter und Georg, denen er im Kammeramt als Vormünder den Wollweber Matheis Hoffman und den Bender Hans Eichelstorver hat verordnen lassen, erhalten statt ihres Mutterteils 80 fl., also je 20 fl. voraus. Zwischen diesen und den aus der zweiten Ehe zu erwartenden Kindern soll Einkindschaft herrschen. Stirbt seine Frau kinderlos, so erhalten er und seine Kinder ihr bis dahin Ererbtes und ihre Mitgift (die 50 fl. betragen soll), müssen jedoch 10 fl. den nächsten Verwandten der Verstorbenen auszahlen. Z.: Peter Martini, Krahnenmeister, und Heinrich Kauff, B. Zustimmung des Kämmerers (Anton v. Wildberg).

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