Mainz, 1593.04.25. (Richter Pfaff). Eheberedung zwischen Hans Stock(heim), Bender und B., und Sophie, nachgelassenen Tochter des B. Adam Euler zu Bacharach: Die vier noch kleinen Kinder seiner ersten Ehe (mit Katharina), Leonhard, Margreth, Hans Peter und Georg, denen er im Kammeramt als Vormünder den Wollweber Matheis Hoffman und den Bender Hans Eichelstorver hat verordnen lassen, erhalten statt ihres Mutterteils 80 fl., also je 20 fl. voraus. Zwischen diesen und den aus der zweiten Ehe zu erwartenden Kindern soll Einkindschaft herrschen. Stirbt seine Frau kinderlos, so erhalten er und seine Kinder ihr bis dahin Ererbtes und ihre Mitgift (die 50 fl. betragen soll), müssen jedoch 10 fl. den nächsten Verwandten der Verstorbenen auszahlen. Z.: Peter Martini, Krahnenmeister, und Heinrich Kauff, B. Zustimmung des Kämmerers (Anton v. Wildberg).
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Mainz, 1593.04.25. (Richter Pfaff). Eheberedung zwischen Hans Stock(heim), Bender und B., und Sophie, nachgelassenen Tochter des B. Adam Euler zu Bacharach: Die vier noch kleinen Kinder seiner ersten Ehe (mit Katharina), Leonhard, Margreth, Hans Peter und Georg, denen er im Kammeramt als Vormünder den Wollweber Matheis Hoffman und den Bender Hans Eichelstorver hat verordnen lassen, erhalten statt ihres Mutterteils 80 fl., also je 20 fl. voraus. Zwischen diesen und den aus der zweiten Ehe zu erwartenden Kindern soll Einkindschaft herrschen. Stirbt seine Frau kinderlos, so erhalten er und seine Kinder ihr bis dahin Ererbtes und ihre Mitgift (die 50 fl. betragen soll), müssen jedoch 10 fl. den nächsten Verwandten der Verstorbenen auszahlen. Z.: Peter Martini, Krahnenmeister, und Heinrich Kauff, B. Zustimmung des Kämmerers (Anton v. Wildberg).
U / 1593 April 25 (in 5 / 17)
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden, Kopialüberlieferung Bestand 5 (Stadtgericht)
25.04.1593
Stadtgericht Mainz
In 5 / 17, fol. 51 v.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:30 MESZ