Sitzungen der Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz des Bundes und der Länder: Bd. 30
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BArch B 347/298
BArch B 347 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
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Febr.-Apr. 1997
Enthält:
53. Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz des Bundes und der Länder vom 17. bis 18. Apr. 1997 in München mit den Tagesordnungspunkten (TOP):
3. "Unterrichtung über Vorstellungen der Bundesregierung zur Kryptoregulierung";
4. "Strafverfahrensänderungsgesetz 1996";
5. "Genetische Informationen in Datenbanken von Polizei und Strafverfolgungsbehörden";
6. "Datenschutzrechtliche Anforderungen an automatisierte staatsanwaltschaftliche Informationssysteme";
7. "Erhebun von Bestandsdaten bei Telediensten durch Sicherheitsbehörden";
8. "Europol - aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen";
9. "Informationelle Selbstbestimmung kindlicher Opferzeugen bei Bild- und Tonaufzeichnungen im Strafverfahren";
10. "Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Einsatz von Chipkarten im Gesundheitswesen";
11. "Sicherstellung des Schutzes medizinischer Datenbestände außerhalb von ärztlichen Behandlungseinrichtungen";
12. "Selbstverständnis und Verständnis des Datenschutzes in der Öffentlichkeit";
13. "Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)";
14. "Datenschutzfreundliche Technologien";
15. "Fortentwicklung des europäischen Datenschutzrechts";
16. "Sachstandsbericht zum AO - Änderungsgesetz";
17. "Einrichtung von Arbeitsgruppen und Ressourcengrenzen";
18. "Zusammenarbeit der Datenschutzbeauftragten mit den obersten Aufsichtsbehörden";
19. "Erfahrungen des LfD Hessen mit Ermittlungen im Zusammenhang mit Verdacht auf Sozialhilfebetrug";
20. "Aussagenehmigung und Zeugnisverweigerungsrecht der Datenschutzbeauftragten"
53. Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz des Bundes und der Länder vom 17. bis 18. Apr. 1997 in München mit den Tagesordnungspunkten (TOP):
3. "Unterrichtung über Vorstellungen der Bundesregierung zur Kryptoregulierung";
4. "Strafverfahrensänderungsgesetz 1996";
5. "Genetische Informationen in Datenbanken von Polizei und Strafverfolgungsbehörden";
6. "Datenschutzrechtliche Anforderungen an automatisierte staatsanwaltschaftliche Informationssysteme";
7. "Erhebun von Bestandsdaten bei Telediensten durch Sicherheitsbehörden";
8. "Europol - aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen";
9. "Informationelle Selbstbestimmung kindlicher Opferzeugen bei Bild- und Tonaufzeichnungen im Strafverfahren";
10. "Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Einsatz von Chipkarten im Gesundheitswesen";
11. "Sicherstellung des Schutzes medizinischer Datenbestände außerhalb von ärztlichen Behandlungseinrichtungen";
12. "Selbstverständnis und Verständnis des Datenschutzes in der Öffentlichkeit";
13. "Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)";
14. "Datenschutzfreundliche Technologien";
15. "Fortentwicklung des europäischen Datenschutzrechts";
16. "Sachstandsbericht zum AO - Änderungsgesetz";
17. "Einrichtung von Arbeitsgruppen und Ressourcengrenzen";
18. "Zusammenarbeit der Datenschutzbeauftragten mit den obersten Aufsichtsbehörden";
19. "Erfahrungen des LfD Hessen mit Ermittlungen im Zusammenhang mit Verdacht auf Sozialhilfebetrug";
20. "Aussagenehmigung und Zeugnisverweigerungsrecht der Datenschutzbeauftragten"
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), 1978-
Aktenführende Organisationseinheit: I (1997)
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 11:37 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) (Tektonik)
- Inneres (Tektonik)
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (Bestand)
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- Zusammenarbeit, Sitzungen, Arbeitskreise (Gliederung)
- Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz des Bundes und der Länder (Serie)
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