Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die Entscheidung seiner Räte in Streitigkeiten zwischen Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Besigheim (Besickeim) einer- und den Hofleuten auf den dortigen Lehenshöfen namens "Sattelhofe" des Pfalzgrafen andererseits: 1. Die Hofleute müssen bis zu 24 Pferde, die der Pfalzgraf nach Besigheim schickt, bei sich in den Ställen unterbringen, nämlicher jeder der vier Höfe sechs Pferde, und die Kriegsknechte beherbergen. Bei weniger Pferden, soll die Anzahl gleichmäßig aufgeteilt werden. Überzählige Pferde werden von denen von Besigheim beherbergt. 2. Die Hofleute sollen mit Fron oder anderem nicht weiter beschwert werden als andere Bürger zu Besigheim. Auf ihre Forderung nach Bezahlung bisher zu viel geleisteter Frondienste, verzichten die Hofleute.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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