Johannes von Rhemen (Remen), Tydericus, Domherr zu Münster, Otto, Kanoniker von St. Ludgeri, Gottschalk, Kanoniker zu Oldenzaal (Aldensalensis) in der Diözese Utrecht, der Knappe Gerard von Rhemen und das Mädchen Santheka, alles Erben des + Ritters Gottschalk von Rhemen, verzichten auf eine Rente von 100 Malt Roggen und Malz, die ihnen vom Bischof Everhard von Münster und seinen Nachfolgern aus dem Haupthof (curte) Lohn (Loon) geschuldet wird, wie es eine Urkunde des + Bischofs Otto enthält. Wegen der von dem genannten Gerard dem Bischof von Münster zugefügten Schäden war es zu einem Streit gekommen. In einem Vergleich verzichten nun die Aussteller auf diese Rente. Gerhard verspricht darüberhinaus, dem Bischof zum Ausgleich der Schäden mit 20 gepanzerten Pferden zu dienen, und zwar in der Weise, daß er zweimal mit 10 gepanzerten Pferden in den nächsten zwei Jahren dem Bischof zu Hilfe kommen wird, wenn er jeweils 4 Wochen vorher benachrichtigt wird. Der Bischof zahlt danach dem Johannes und seinen anderen Brüdern und Erben bar 25 Mark münsterscher Pfennige und 130 Malt Roggen und Malz. Am nächsten Fest von St. Nikolaus wird er ihm außerdem 70 Malt Roggen und Malz und am Fest von St. Nikolaus des Jahres 1296 100 Malt Korn entrichten. Siegelankündigungen. Geschehen 1295 (1294) Feb 05. sabbato post purificationen beate Marie virginis

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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