Quittung, laut derer Hans Wolf v. Lentersheim zu Altenmuhr den von ihm als Bürgen für den Freiherrn Friedrich zu Schwarzenberg und zu Hohenlandsberg anno 1546 berichtigten Teilbetrag per 316 fl 10 Batzen von dessen Schuld an Florian v. Seckendorff zu Ullstadt vom genannten Freiherrn samt den verglichenen Zinsen rückbezahlt erhalten hat.

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Staatsarchiv Nürnberg