Hausarchiv Hohenzollern-Sigmaringen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, FAS HS 1-80 T 1-6
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Fürstlich Hohenzollernsches Haus- und Domänenarchiv (Dep. 39) >> Hausarchiv Hohenzollern-Sigmaringen
(1214) 1302-1893 (1920-1952)
Überlieferungsgeschichte
Vorbericht
Das neue Repertorium über die Abteilung Hohenzollern-Sigmaringen des fürstlichen Hausarchivs enthält alles jenes Material, welches bei der Archivaussonderung zwischen der Königlich Preußischen und der Fürstlich Hohenzollernschen Verwaltung seit dem Jahre 1850 an die letztere ausgefolgt und resp[ective] zurückgegeben wurde, worüber drei von dem königlichen Kommissär, Regierungsarchivar E[duard] Schwarzmann in Sigmaringen, angefertigte Übergabsverzeichnisse I, II, III, welche bisher den uneigentlichen Namen von Repertorien führten, vorhanden sind. Hiezu kamen die in das königliche Hausarchiv zu Berlin verbrachten, von da eben für die fürstliche Verwaltung zurückreklamierten ältesten Hausurkunden, ferner einige sogenannte alte Hofkammerakten und der neue Zuwachs zu dem fürstlichen Archiv nach vollendeten Abschluss der Archivaussonderung.
Im Allgemeinen ist zu bemerken, dass bei der durch den Archivar Schwarzmann vollzogenen Organisation des Fürstlich Hohenzollernschen Haus- und Domänenarchivs eine strenge und konsequente Ausscheidung der Hausarchivalien nicht stattgefunden hat, dass viele Besitzurkunden, welche nach ihrem Inhalt in das fürstliche Domänenarchiv gehört haben würden, wie z.B. Kauf- und Lehenurkunden über Mühlen, aus genealogischen Rücksichten auf die Aussteller und die Siegelung in das fürstliche Hausarchiv aufgenommen wurden, umgekehrt aber auch viele Urkunden des fürstlichen Domänenarchivs einen historischen und genealogischen Charakter und Wert haben. Aus diesem Grund könnte die früher beabsichtigte Trennung beider Archive ohne eine große Schädigung der Interessen der fürstlichen Verwaltung nicht stattfinden und aus dem gleichen Grund ist bei allen Recherchen über einen speziellen Gegenstand den bezüglichen Rubriken des fürstlichen Haus- und zugleich jenen des fürstlichen Domänenarchivs ein Durchgang zu widmen.
Das nachfolgende Repertorium gründet sich auf die Geschäftsordnung der Fürstlich Hohenzollernschen Verwaltung und auf die Rubriken der hofkammerlichen Registraturordnung. Das ganze Archivmaterial, jede einzelne Urkunde, jeder einzelne Faszikel wurde vor der Repertorisierung neu geordnet und registriert, und zwar der urkundliche Teil des ganzen fürstlichen Hausarchivs nebst vielen Akten durch den fürstlichen Archivar Eugen Schnell, die übrigen Akten durch den fürstlichen Archivassessor [Karl Theodor] Zingeler, was bei jeder einzelnen Nummer durch die Buchstaben Sch und Z bemerkt ist. Das Umlegen des ganzen Hausarchivs, welches in der Abteilung Hohenzollern-Hechingen 3230, in der Abteilung Hohenzollern-Sigmaringen 1994, zusammen 5224 Nummern umfasst, aus dem Bestand und der Reihenfolge der früheren Übergabsverzeichnisse und der neuen Erwerbungen erfolgte im Sommer des Jahres 1880 durch den fürstlichen Archivar E[ugen] Schnell.
Sigmaringen, den 6. Februar 1881
Eugen Schnell
Fürstlich Hohenzollernscher Archivar
Zur Geschichte der Linie Hohenzollern-Sigmaringen des Gesamthauses Hohenzollern
Sigmaringen wurde mit der Belehnung Graf Karl I. mit der Grafschaft Sigmaringen 1535 zwar Sitz einer Linie des zollernschen Geschlechts, die Linie Hohenzollern-Sigmaringen ist streng genommen jedoch erst durch die Erbteilung 1576 entstanden. Wie sein Hechinger Vetter Graf Johann Georg wurde Graf Johann von Hohenzollern-Sigmaringen 1623 für seine Verdienste um die Sache der Liga und Habsburgs in den Reichsfürstenstand erhoben.
Wie die Hechinger Fürsten nahmen auch die Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen einen hohen Rang ein, der in keinem Verhältnis zur Größe ihrer Herrschaft stand, die die gefürstete Grafschaft Sigmaringen, Veringen und die Herrschaft Haigerloch-Wehrstein umfaßte. Die Fürsten hatten im 17. Jahrhundert hohe Ämter am kurbayerischen Hof inne, danach bekleideten sie wie auch Prinzen des Hauses hohe Generalschargen des Schwäbischen Kreises. Geistliche unter den Nachgeborenen bevorzugten Pfründen des Hochstifts Köln. Die Prinzessinnen wurden vornehmlich mit süddeutschen Standesgenossen wie Waldburg, Fugger, Helfenstein, Königsegg und Monfort verheiratet oder traten in die Stifte Buchau und Remiremont oder in die Klöster Wald und Inzigkofen ein.
Als Folge einer ehelichen Verbindung mit dem Hause Bergh entstand 1712 die Nebenlinie Hohenzollern-Bergh in den Niederlanden, die jedoch schon 1781 im Mannesstamm ausstarb. Der niederländische Besitz fiel an das Haus Hohenzollern-Sigmaringen.
Wie der Hechinger Linie ist es auch der Sigmaringer Linie nicht nur gelungen, der drohenden Mediatisierung 1802/3 zu entgehen, sondern durch die Aufnahme in den Rheinbund 1806 die Stellung souveräner Fürsten, die 1808 durch die eheliche Verbindung des damaligen Erbprinzen Karl mit Antoinette Murat abgesichert werden konnte. 1813 traten die Fürsten von Hohenzollern dem Deutschen Bund als Bundesfürsten bei. Die alten Erbverträge wurden im Sigmaringer Hausgesetz 1821 bestätigt und in die Verfassung beider Fürstentümer verankert.
Nach der Abtretung der Souveränität an Preußen 1849/50, die für den hohenzollernschen Fürsten keine Minderung seines Ranges mit sich brachte, verließ Fürst Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen die Stammlande und trat als General in die Dienste Preußens und bekleidete von 1858 bis 1862 als unmittelbarer Vorgänger Bismarcks das Amt des preußischen Ministerpräsidenten. Danach fungierte er bis 1871 als Militärgouverneur in der Rheinprovinz und Westfalen.
Vor allem dank seiner guten Beziehungen zu König Wilhelm I. von Preußen, dem Chef des Gesamthauses Hohenzollern, und auch aufgrund seiner Verwandtschaft mit den Häusern Murat und Beauharnais zu Napoleon III. gelang es Fürst Karl Anton, der nach dem Erlöschen der Linie Hohenzollern-Hechingen 1869 den Titel Fürst von Hohenzollern ohne Linearbezeichnung annahm, seinem Haus europäische Bedeutung zu verschaffen. Seine Tochter Stephanie wurde 1858 Königin von Portugal. Die jüngste Tochter Marie heiratete 1867 den Grafen Philipp von Flandern, den Bruder König Leopolds II. von Belgien.
Sein zweitgeborener Sohn Karl wurde 1866 als Carol I. zum Fürsten von Rumänien gewählt und 1878 zum König proklamiert. Die Fürsten von Hohenzollern wurden damit auch jeweils Oberhaupt des rumänischen Königshauses, das bis 1948 regierte. Die spanische Thronkandidatur des damaligen Erbprinzen Leopold von Hohenzollern 1869 war Anlaß zum deutsch-französischen Krieg 1870/71, aus dem das Kleindeutsche Kaiserreich hervorging.
Der Untergang der Monarchie 1918 und die Einführung der Demokratie brachten dem Haus Hohenzollern den Verlust seiner Privilegien, worunter vor allem die Befreiung von direkten Steuern von Bedeutung war. Auch sollten die Nachkommen nur noch den Namen Prinz oder Prinzessin von Hohenzollern tragen. Prinz Friedrich von Hohenzollern (1891 - 1965), der sich vehement für die Behauptung der Stellung seines Hauses einsetzte, gelang es, nicht nur die Bezeichnung Fürst für den jeweiligen Chef der schwäbischen Hohenzollern, sondern für sich auch das Prädikat Königliche Hoheit, das seine Vorfahren jeweils ad personam vom König von Preußen verliehen bekommen hatten, durchzusetzen.
Das Ende des 2. Weltkrieges bedeutete für das Haus Hohenzollern den Verlust seiner bedeutenden Besitzungen in Hinterpommern, Brandenburg, Schlesien und in der Tschechoslowakei, die damals noch fast zwei Drittel des Gesamtbesitzes ausmachten. Seitdem stützt sich das F. Haus Hohenzollern vornehmlich auf den noch bestehenden Familienbesitz in Hohenzollern, in Baden und in Bayern.
Dr. Otto Becker
Inhalt und Bewertung
Bei dem vorliegenden Repertorium handelt es sich um eine Retrokonversion der handschriftlichen Findbücher des Fürstlich Hohenzollerischen Archivars Eugen Schnell von 1881 zum Bestand Hausarchiv Sigmaringen. Die teilweise schwer lesbaren Titelaufnahmen wurden behutsam normalisiert. Eine Herausforderung stellte dabei die Identifizierung von manchen Orts- und Personennamen dar, da deren Schreibweise im alten Findmittel sich erheblich von der heute üblichen unterscheidet.
Viele Titelaufnahmen enthalten Verweise (Remise) zu anderen Rubriken bzw. Orten. Es musste dabei jeweils überprüft werden, ob die Akten tatsächlich vorhanden sind.
Offensichtliche Fehler in den Titelaufnahmen wurden korrigiert. Titelaufnahmen von Akten, die nach 1927 entstanden sind, fanden keinen Eingang in die Internetversion des Repertoriums, sind aber über das Intranet und in Papierform im Staatsarchiv Sigmaringen einsehbar. Unterlagen nach 1927 sind gemäß Depostialvertrag gesperrt.
Sigmaringen, im März 2009
Birgit Meyenberg
Vorbericht
Das neue Repertorium über die Abteilung Hohenzollern-Sigmaringen des fürstlichen Hausarchivs enthält alles jenes Material, welches bei der Archivaussonderung zwischen der Königlich Preußischen und der Fürstlich Hohenzollernschen Verwaltung seit dem Jahre 1850 an die letztere ausgefolgt und resp[ective] zurückgegeben wurde, worüber drei von dem königlichen Kommissär, Regierungsarchivar E[duard] Schwarzmann in Sigmaringen, angefertigte Übergabsverzeichnisse I, II, III, welche bisher den uneigentlichen Namen von Repertorien führten, vorhanden sind. Hiezu kamen die in das königliche Hausarchiv zu Berlin verbrachten, von da eben für die fürstliche Verwaltung zurückreklamierten ältesten Hausurkunden, ferner einige sogenannte alte Hofkammerakten und der neue Zuwachs zu dem fürstlichen Archiv nach vollendeten Abschluss der Archivaussonderung.
Im Allgemeinen ist zu bemerken, dass bei der durch den Archivar Schwarzmann vollzogenen Organisation des Fürstlich Hohenzollernschen Haus- und Domänenarchivs eine strenge und konsequente Ausscheidung der Hausarchivalien nicht stattgefunden hat, dass viele Besitzurkunden, welche nach ihrem Inhalt in das fürstliche Domänenarchiv gehört haben würden, wie z.B. Kauf- und Lehenurkunden über Mühlen, aus genealogischen Rücksichten auf die Aussteller und die Siegelung in das fürstliche Hausarchiv aufgenommen wurden, umgekehrt aber auch viele Urkunden des fürstlichen Domänenarchivs einen historischen und genealogischen Charakter und Wert haben. Aus diesem Grund könnte die früher beabsichtigte Trennung beider Archive ohne eine große Schädigung der Interessen der fürstlichen Verwaltung nicht stattfinden und aus dem gleichen Grund ist bei allen Recherchen über einen speziellen Gegenstand den bezüglichen Rubriken des fürstlichen Haus- und zugleich jenen des fürstlichen Domänenarchivs ein Durchgang zu widmen.
Das nachfolgende Repertorium gründet sich auf die Geschäftsordnung der Fürstlich Hohenzollernschen Verwaltung und auf die Rubriken der hofkammerlichen Registraturordnung. Das ganze Archivmaterial, jede einzelne Urkunde, jeder einzelne Faszikel wurde vor der Repertorisierung neu geordnet und registriert, und zwar der urkundliche Teil des ganzen fürstlichen Hausarchivs nebst vielen Akten durch den fürstlichen Archivar Eugen Schnell, die übrigen Akten durch den fürstlichen Archivassessor [Karl Theodor] Zingeler, was bei jeder einzelnen Nummer durch die Buchstaben Sch und Z bemerkt ist. Das Umlegen des ganzen Hausarchivs, welches in der Abteilung Hohenzollern-Hechingen 3230, in der Abteilung Hohenzollern-Sigmaringen 1994, zusammen 5224 Nummern umfasst, aus dem Bestand und der Reihenfolge der früheren Übergabsverzeichnisse und der neuen Erwerbungen erfolgte im Sommer des Jahres 1880 durch den fürstlichen Archivar E[ugen] Schnell.
Sigmaringen, den 6. Februar 1881
Eugen Schnell
Fürstlich Hohenzollernscher Archivar
Zur Geschichte der Linie Hohenzollern-Sigmaringen des Gesamthauses Hohenzollern
Sigmaringen wurde mit der Belehnung Graf Karl I. mit der Grafschaft Sigmaringen 1535 zwar Sitz einer Linie des zollernschen Geschlechts, die Linie Hohenzollern-Sigmaringen ist streng genommen jedoch erst durch die Erbteilung 1576 entstanden. Wie sein Hechinger Vetter Graf Johann Georg wurde Graf Johann von Hohenzollern-Sigmaringen 1623 für seine Verdienste um die Sache der Liga und Habsburgs in den Reichsfürstenstand erhoben.
Wie die Hechinger Fürsten nahmen auch die Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen einen hohen Rang ein, der in keinem Verhältnis zur Größe ihrer Herrschaft stand, die die gefürstete Grafschaft Sigmaringen, Veringen und die Herrschaft Haigerloch-Wehrstein umfaßte. Die Fürsten hatten im 17. Jahrhundert hohe Ämter am kurbayerischen Hof inne, danach bekleideten sie wie auch Prinzen des Hauses hohe Generalschargen des Schwäbischen Kreises. Geistliche unter den Nachgeborenen bevorzugten Pfründen des Hochstifts Köln. Die Prinzessinnen wurden vornehmlich mit süddeutschen Standesgenossen wie Waldburg, Fugger, Helfenstein, Königsegg und Monfort verheiratet oder traten in die Stifte Buchau und Remiremont oder in die Klöster Wald und Inzigkofen ein.
Als Folge einer ehelichen Verbindung mit dem Hause Bergh entstand 1712 die Nebenlinie Hohenzollern-Bergh in den Niederlanden, die jedoch schon 1781 im Mannesstamm ausstarb. Der niederländische Besitz fiel an das Haus Hohenzollern-Sigmaringen.
Wie der Hechinger Linie ist es auch der Sigmaringer Linie nicht nur gelungen, der drohenden Mediatisierung 1802/3 zu entgehen, sondern durch die Aufnahme in den Rheinbund 1806 die Stellung souveräner Fürsten, die 1808 durch die eheliche Verbindung des damaligen Erbprinzen Karl mit Antoinette Murat abgesichert werden konnte. 1813 traten die Fürsten von Hohenzollern dem Deutschen Bund als Bundesfürsten bei. Die alten Erbverträge wurden im Sigmaringer Hausgesetz 1821 bestätigt und in die Verfassung beider Fürstentümer verankert.
Nach der Abtretung der Souveränität an Preußen 1849/50, die für den hohenzollernschen Fürsten keine Minderung seines Ranges mit sich brachte, verließ Fürst Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen die Stammlande und trat als General in die Dienste Preußens und bekleidete von 1858 bis 1862 als unmittelbarer Vorgänger Bismarcks das Amt des preußischen Ministerpräsidenten. Danach fungierte er bis 1871 als Militärgouverneur in der Rheinprovinz und Westfalen.
Vor allem dank seiner guten Beziehungen zu König Wilhelm I. von Preußen, dem Chef des Gesamthauses Hohenzollern, und auch aufgrund seiner Verwandtschaft mit den Häusern Murat und Beauharnais zu Napoleon III. gelang es Fürst Karl Anton, der nach dem Erlöschen der Linie Hohenzollern-Hechingen 1869 den Titel Fürst von Hohenzollern ohne Linearbezeichnung annahm, seinem Haus europäische Bedeutung zu verschaffen. Seine Tochter Stephanie wurde 1858 Königin von Portugal. Die jüngste Tochter Marie heiratete 1867 den Grafen Philipp von Flandern, den Bruder König Leopolds II. von Belgien.
Sein zweitgeborener Sohn Karl wurde 1866 als Carol I. zum Fürsten von Rumänien gewählt und 1878 zum König proklamiert. Die Fürsten von Hohenzollern wurden damit auch jeweils Oberhaupt des rumänischen Königshauses, das bis 1948 regierte. Die spanische Thronkandidatur des damaligen Erbprinzen Leopold von Hohenzollern 1869 war Anlaß zum deutsch-französischen Krieg 1870/71, aus dem das Kleindeutsche Kaiserreich hervorging.
Der Untergang der Monarchie 1918 und die Einführung der Demokratie brachten dem Haus Hohenzollern den Verlust seiner Privilegien, worunter vor allem die Befreiung von direkten Steuern von Bedeutung war. Auch sollten die Nachkommen nur noch den Namen Prinz oder Prinzessin von Hohenzollern tragen. Prinz Friedrich von Hohenzollern (1891 - 1965), der sich vehement für die Behauptung der Stellung seines Hauses einsetzte, gelang es, nicht nur die Bezeichnung Fürst für den jeweiligen Chef der schwäbischen Hohenzollern, sondern für sich auch das Prädikat Königliche Hoheit, das seine Vorfahren jeweils ad personam vom König von Preußen verliehen bekommen hatten, durchzusetzen.
Das Ende des 2. Weltkrieges bedeutete für das Haus Hohenzollern den Verlust seiner bedeutenden Besitzungen in Hinterpommern, Brandenburg, Schlesien und in der Tschechoslowakei, die damals noch fast zwei Drittel des Gesamtbesitzes ausmachten. Seitdem stützt sich das F. Haus Hohenzollern vornehmlich auf den noch bestehenden Familienbesitz in Hohenzollern, in Baden und in Bayern.
Dr. Otto Becker
Inhalt und Bewertung
Bei dem vorliegenden Repertorium handelt es sich um eine Retrokonversion der handschriftlichen Findbücher des Fürstlich Hohenzollerischen Archivars Eugen Schnell von 1881 zum Bestand Hausarchiv Sigmaringen. Die teilweise schwer lesbaren Titelaufnahmen wurden behutsam normalisiert. Eine Herausforderung stellte dabei die Identifizierung von manchen Orts- und Personennamen dar, da deren Schreibweise im alten Findmittel sich erheblich von der heute üblichen unterscheidet.
Viele Titelaufnahmen enthalten Verweise (Remise) zu anderen Rubriken bzw. Orten. Es musste dabei jeweils überprüft werden, ob die Akten tatsächlich vorhanden sind.
Offensichtliche Fehler in den Titelaufnahmen wurden korrigiert. Titelaufnahmen von Akten, die nach 1927 entstanden sind, fanden keinen Eingang in die Internetversion des Repertoriums, sind aber über das Intranet und in Papierform im Staatsarchiv Sigmaringen einsehbar. Unterlagen nach 1927 sind gemäß Depostialvertrag gesperrt.
Sigmaringen, im März 2009
Birgit Meyenberg
1854 Einheiten (32,2 lfd.m)
Bestand
Hohenzollern-Sigmaringen; Hausarchiv
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 8:37 AM CEST